Barrierefreiheit
Die Verwendung bestimmter Techniken und Vorgehensweisen bei der Entwicklung von Webseiten ermöglicht auch sehbehinderten oder älteren Menschen sowie Blinden und anderen Behinderten deutlich bessere Nutzungsmöglichkeiten der Internet-Angebote.
Ein sequenzieller Aufbau, die Verwendung von Alternativtexten zu Grafiken sowie zahlreiche andere Maßnahmen sorgen dafür, dass möglichst keine Ausgrenzung bestimmter Personengruppen erfolgt.
Die sogenannte „Barrierefreiheit“ ist seit 2002 für die Webseiten von Gemeinden und anderen öffentlichen Körperschaften im Behindertengleichstellungsgesetz BGG vorgeschrieben.
